Neue EU-Verordnung zur IBC-Nachweisführung
Ab 12. August 2026 zählt jeder IBC. Können Sie den Nachweis führen?
Wenn Sie Kunststoff- oder Edelstahl-IBCs einsetzen, läuft Ihnen eine Frist davon. Am 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verbindlich. Sie gilt unmittelbar, in jedem EU-Land, ohne deutsches Umsetzungsgesetz, das noch Zeit verschaffen würde.
Und IBCs sind ausdrücklich gemeint. Die Verordnung zählt Großpackmittel, Fässer, Kübel und Kanister „jeglicher Größe und jeglichen Materials" zu den Transportverpackungen, für die die neuen Regeln gelten. Der robuste Edelstahlbehälter ist keine Ausnahme, sondern steht im Zentrum: Gerade die langlebigen Mehrweg-IBCs sind das Hauptziel der Verordnung.
!
Worum es geht – und was auf dem Spiel steht
Der teure Denkfehler lautet: „Mein IBC ist langlebig, also ist er wiederverwendbar im Sinne der PPWR." Das ist nicht so. Den Status „wiederverwendbar" gibt es nur, wenn dahinter ein nachweisbar funktionierendes Wiederverwendungs-system nach Anhang VI steht: Sammlung, fachgerechte Rekonditionierung, Redistribution. Wer wiederverwendbare Verpackungen in Verkehr bringt, muss ab dem 12. August 2026 belegen, dass dieses System existiert (Art. 11, 26, 27).
Können Sie das nicht belegen, dürfen Sie Ihre Behälter gegenüber Behörden und Kunden nicht mehr als „wiederverwendbar" deklarieren – ganz gleich, wie solide sie gebaut sind. Nicht-konforme Verpackungen riskieren bei Kontrollen die Beanstandung bis hin zum Vertriebsverbot auf dem EU-Markt. Damit steht im Zweifel nicht ein Bußgeld im Raum, sondern Ihr Marktzugang.
Dazu kommt die Dokumentation, und die hat es in sich.
Jede Einheit muss identifizierbar sein, jeder Umlauf, jede Reinigung, jede Reparatur nachvollziehbar und auf Behördenanfrage abrufbar. Und das nicht für ein paar Monate: Bei Mehrwegverpackungen schreibt Art. 15 eine Aufbewahrung von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen vor (bei Einweg fünf). IBCs sind Mehrweg, also gilt durchgehend die volle Dekade. Wer das mit Excel-Listen und E-Mail-Anhängen über zehn Jahre, mehrere Standorte und wechselnde Dienstleister hinweg führen will, wird im Audit auffliegen. Nicht aus bösem Willen, sondern weil ein solcher Nachweis so schlicht nicht prüffest ist.
Bis zum Stichtag sind es noch gut zwei Monate. Wer jetzt nicht beginnt, betreibt seine Flotte ab August ohne die Grundlage, die das Gesetz zwingend verlangt.

Der Zeitplan der Verordnung – und was er für Ihre Flotte bedeutet
Die PPWR kommt in Stufen. Fünf Termine sind für IBC-Betreiber relevant, drei davon sind harte Pflichttermine, zwei weitere hängen teils an noch ausstehenden Rechtsakten:
Was die Verordnung verlangt
Was das für Sie heißt
12. August 2026
Wiederverwendbare Verpackungen müssen in einem funktionierenden Wiederverwendungs- system nach Anhang VI laufen (Art. 11, 26, 27). Rückverfolgbarkeit und Nachweisführung starten. Konformitätserklärung und technische Dokumentation sind bei Mehrweg zehn Jahre aufzubewahren (Art. 15).
Jeder IBC braucht eine eindeutige Identität und eine lückenlose digitale Historie, über zehn Jahre abrufbar.
12. Februar 2027
Erste digitale Kennzeichnungspflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Mindest-Rotationszahlen und Berechnungsmethoden für die Quoten werden konkretisiert. Vieles hängt hier an delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die die Kommission noch erlässt.
Sobald die Werte feststehen, müssen Umläufe pro Einheit erfasst und gegen Mindestvorgaben abgeglichen werden. Wer das System schon zählen lässt, ist vorbereitet.
12. Februar 2029
Wiederverwendbare Verpackungen müssen eine Kennzeichnung tragen, die über die Wiederverwendbarkeit informiert, optional per QR-Code oder digitalem Datenträger. Mehrweg-IBCs fallen darunter. (Die harmonisierte Sortierkennzeichnung nach Art. 12 gilt dagegen nicht für Transportverpackungen, außer im E-Commerce.)
Jede Einheit braucht einen maschinenlesbaren Träger, der an die hinterlegte Historie anknüpft.
1. Januar 2030
Mindestens 40 % Mehrwegquote für Transportverpackungen, IBCs ausdrücklich genannt (Art. 29 Abs. 1). 100 % Mehrweg bei Transporten zwischen eigenen Standorten (Art. 29 Abs. 2). Höchstens 50 % Leerraum bei Befüllung (Art. 24). Jährliche Berichtspflicht zu Quoten und Umläufen.
Umläufe pro Behälter zählen, gegen die Quote abgleichen, per Knopfdruck an die Behörde exportieren.
1. Januar 2040
Zielwert 70 % Mehrwegquote für Transportverpackungen (Art. 29 Abs. 1). Schärfere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil.
Ohne durchgängiges Tracking ab heute fehlt 2040 die Datenbasis.
Ein Punkt, den viele Übersichten unterschlagen: Die 40 % ab 2030 sind verbindlich, die 70% ab 2040 ein Zielwert. Das nimmt aber keinen Druck aus 2026. Die Pflicht zum Reuse-System und zur Dokumentation greift am 12. August 2026. 2030 weisen Sie dann nur nach, was bis dahin ohnehin stehen muss.
Und genau hier liegt die eigentliche Chance: Wer 2026 die Datenbasis sauber aufsetzt, läuft nicht jedem Stichtag einzeln hinterher. Identität, Umläufe und Rekonditionierung pro Behälter erfasst man einmal, dann tragen dieselben Daten durch 2027, 2029 und 2030. Wer dagegen jeden Termin als eigenes Projekt anfasst, baut Datenstruktur, Lieferantenanbindung und Kennzeichnung unter Zeitdruck parallel auf. Das wird teuer.
Wie ibc.digital diese Last von Ihnen nimmt
Genau hier setzt ibc.digital an, eine modulare Lösung der NXTGN Solutions GmbH aus Neumarkt, entstanden aus der Partnerschaft von BASF, NXTGN und CONTEK IBC Service GmbH. Die Plattform bildet den kompletten Turnaround eines IBC ab, den Weg von Leerzustand zu Leerzustand: befüllen, transportieren, entleeren, reinigen, reparieren, prüfen, freigeben, neu befüllen. Das ist exakt die Rekonditionierung, die Anhang VI dokumentiert sehen will. Was die Verordnung als Pflicht auferlegt, entsteht hier als Nebenprodukt des täglichen Betriebs. Wie tief Sie einsteigen, bestimmen Sie selbst.

Schnell prüffähig, ohne großen Vorlauf.
Der Einstieg läuft über die App mit integriertem QR-Code-Management. Jeder IBC bekommt eine Identität, jeder Umlauf wird erfasst, jede Rekonditionierung festgehalten. Damit steht der Nachweis nach Anhang VI, ohne dass Sie zuerst die gesamte Flotte mit Sensorik ausstatten müssen. Das hält die Einstiegskosten niedrig und bringt Sie noch vor dem 12. August in einen prüffähigen Zustand.

Hardware nur, wo sie sich rechnet.
Behälter, die mehr brauchen als einen QR-Code, bekommen passende Tracker: RFID für die Präsenz-Detektion, LIME (GPS, Temperatur), MOCCA (für aseptische IBCs), IRIS (Füllstand ohne Eingriff in den Behälter), dazu Varianten für beheizbare und für Bioprozess-Container. Ein Frühwarnsystem meldet zudem fällige Termine wie ADR-Prüfungen, bevor daraus ein Verstoß wird. So zahlen Sie für Sensorik nur dort, wo der Prozess sie verlangt.

Mitwachsen statt umbauen.
Die App läuft als Power App in Microsoft M365, im Büro wie im Feld. Per Konnektor binden Sie Ihr ERP oder CRM an, ob SAP, Microsoft Dynamics, JD Edwards oder Navision. Keine Insellösung, sondern eine Erweiterung dessen, was Sie schon nutzen.

Eine Plattform für alle Beteiligten.
Aufträge anlegen, Touren dokumentieren, Qualität freigeben, Nachweise teilen: Hersteller, Händler, Kunden, Spediteure, Pooler und Rekonditionierer arbeiten am selben Datenstand. Genau das meint Anhang VI mit einem geschlossenen, nachvollziehbaren Kreislauf. Faxe und E-Mail-Ketten erfüllen diese Anforderung nicht.
Was die Investition über die reine Pflichterfüllung hinaushebt: Dieselben Daten, die Sie für die PPWR brauchen, machen die Total Cost of Ownership Ihrer Flotte sichtbar. Standzeiten, Reparatur- und Reinigungskosten, Schwund, Bedarfsprognose. Aus dem Zwang zur Dokumentation wird ein Steuerungsinstrument.
Und es gibt eine Umsatzseite. Über das Serviceportal lässt sich Ihr IBC-Pool als Vermietmodell betreiben. Containerbauer, Befüller und verarbeitender Betrieb sitzen auf einem gemeinsamen Datenstand, und der Kunde kann bei Bedarf selbst eingreifen, etwa im Havariefall oder wenn ein Container früher leer ist als geplant. Aus der Pflicht, einen Mehrwegkreislauf nachzuweisen, wird so ein Geschäftsmodell.
Was Sie jetzt tun sollten
Beginnen Sie mit einer klaren Bestandsaufnahme. Wie viele IBCs sind im Umlauf? Wie hoch ist die heutige Mehrwegquote? Und wie wird der Lebenszyklus aktuell dokumentiert, falls überhaupt? Daraus ergibt sich Ihre Lücke zum 12. August 2026. In den meisten Fällen ist der Weg dorthin kürzer, als die Beteiligten zunächst befürchten – vorausgesetzt, Sie fangen jetzt an.
Lassen Sie uns Ihre Flotte gemeinsam ansehen und den schnellsten Weg in einen prüffähigen Zustand klären.

Dieser Beitrag fasst Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) zusammen und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der geltende Verordnungstext (u. a. Art. 11, 15, 24, 26, 27, 29 sowie Anhang VI). Einzelne Fristen können sich durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte noch ändern.
Der direkte Link zur Verordnung lautet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500040

Ready for the IBC revolution?
Let's talk today!
